Mitglied im Förderverein kann jede Person/jedes Unternehmen werden, die/das sich verpflichtet fühlt, sich für die Förderung der Bildung am Eleonoren-Gymnasium zu engagieren und damit die späteren beruflichen Chancen der Schülerinnen und Schüler des Eleonoren-Gymnasiums zu verbessern
Einfach den Mitgliedsantrag ausfüllen, unterschreiben und im Sekretariat des Eleonoren-Gymnasiums abgeben oder an den Förderverein schicken!
Die Beitragshöhe ist von jedem Mitglied frei wählbar und nach oben unbegrenzt, ab einem Jahresbeitrag von mindestens EUR 10,00 ist dem Förderverein schon geholfen.
Der Beitrag ist fällig bei Beginn der Mitgliedschaft und anschließend jeweils zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres.
Nein, natürlich nicht. Sie haben die Möglichkeit, dem Förderverein eine jederzeit widerrufliche Einzugsermächtigung zu erteilen. Alles Weitere wird vom Vereinsvorstand erledigt.
Ja! Bitte ergänzen Sie die Einzugsermächtigung und geben diese unterschrieben an den Förderverein weiter. Wir erledigen dann für Sie alles Weitere. (Hier finden Sie den Mitgliedsantrag)
Ja! Beitragzahlungen und Spenden an den Förderverein sind steuerlich absetzbar. Bei Zahlungen bis zu EUR 100,00 akzeptiert das Finanzamt einen vereinfachten Nachweis über Zahlungsbeleg bzw. Kontoauszug. Für höhere Beträge wird vom Förderverein automatisch eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Sollten für Zahlungen < EUR 100,00 ausnahmsweise vom Finanzamt Bescheinigungen verlangt werden, bitten wir diese im Einzelfall beim Förderverein anzufordern.
Die Pflichten der Mitglieder beschränken sich auf die Zahlung des jeweils zugesagten Jahresbeitrags.
Jedes Mitglied hat das Recht, Auskunft über die Tätigkeit des Vereinsvorstandes sowie die Verwendung des Vereinsvermögens zu verlangen. Der Vereinsvorstand legt jährlich anlässlich der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab über seine Tätigkeit sowie über die Verwendung der dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel.
Die Mitgliederversammlung entscheidet bei anstehenden Neuwahlen über die Zusammensetzung des Vereinsvorstandes.
Jedes Mitglied hat das Recht, sich bei Vorstandswahlen als Kandidat zur Verfügung zu stellen bzw. einen nach seiner Meinung geeigneten Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen.
Die Mitgliedschaft im Förderverein ist zunächst zeitlich nicht begrenzt. Eine Kündigung ist jederzeit mit 4-wöchiger Frist zum Ende des Kalenderjahres möglich.
Die Mitgliedschaft im Förderverein ist unabhängig vom Besuch der Schule. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann/darf die Schulleitung dem Förderverein Abgänge von Schülerinnen und Schülern nicht mitteilen.
Eine Beendigung der Mitgliedschaft bedarf somit immer der schriftlichen Kündigung durch das jeweilige Mitglied.
Jedes Mitglied erhält jährlich eine Einladung zur Mitgliederversammlung. Anlässlich dieses Termins legt der Vorstand ausführlich Rechenschaft ab über seine Tätigkeit sowie über die Verwendung der ihm anvertrauten Vereinsgelder. Darüber hinaus kann sich jedes Mitglied im Internet über die vom Förderverein mitfinanzierten Projekte informieren.