Eleonoren-Gymnasium
Worms

Fragen zur Mitgliedschaft


Wer kann Mitglied werden im Förderverein?

Mitglied im Förderverein kann jede Person/jedes Unternehmen werden, die/das sich verpflichtet fühlt, sich für die Förderung der Bildung am Eleonoren-Gymnasium zu engagieren und damit die späteren beruflichen Chancen der Schülerinnen und Schüler des Eleonoren-Gymnasiums zu verbessern

 

Wie werde ich Mitglied im Förderverein?

Einfach den Mitgliedsantrag ausfüllen, unterschreiben und im Sekretariat des Eleonoren-Gymnasiums abgeben oder an den Förderverein schicken!

 

Welchen Beitrag muss ich als Mitglied zahlen?

Die Beitragshöhe ist von jedem Mitglied frei wählbar und nach oben unbegrenzt, ab einem Jahresbeitrag von mindestens EUR 10,00 ist dem Förderverein schon geholfen.

 

Wann muss ich den Beitrag bezahlen?

Der Beitrag ist fällig bei Beginn der Mitgliedschaft und anschließend jeweils zum 31.03. eines jeden Kalenderjahres.

 

Muss ich mich regelmäßig um die Beitragszahlung kümmern?

Nein, natürlich nicht. Sie haben die Möglichkeit, dem Förderverein eine jederzeit widerrufliche Einzugsermächtigung zu erteilen. Alles Weitere wird vom Vereinsvorstand erledigt.

 

Kann ich von meiner bisherigen Zahlungsweise (manuelle Überweisung bzw. Zahlung per Dauerauftrag) wechseln zum Lastschrifteinzug?

Ja! Bitte ergänzen Sie die Einzugsermächtigung und geben diese unterschrieben an den Förderverein weiter. Wir erledigen dann für Sie alles Weitere. (Hier finden Sie den Mitgliedsantrag)

 

Kann ich meine Beitragzahlung steuerlich geltend machen?

Ja! Beitragzahlungen und Spenden an den Förderverein sind steuerlich absetzbar. Bei Zahlungen bis zu EUR 100,00 akzeptiert das Finanzamt einen vereinfachten Nachweis über Zahlungsbeleg bzw. Kontoauszug. Für höhere Beträge wird vom Förderverein automatisch eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt. Sollten für Zahlungen über EUR 100,00 ausnahmsweise vom Finanzamt Bescheinigungen verlangt werden, bitten wir diese im Einzelfall beim Förderverein anzufordern.

 

Welche Rechte und Pflichten habe ich als Mitglied?

Die Pflichten der Mitglieder beschränken sich auf die Zahlung des jeweils zugesagten Jahresbeitrags.

Jedes Mitglied hat das Recht, Auskunft über die Tätigkeit des Vereinsvorstandes sowie die Verwendung des Vereinsvermögens zu verlangen. Der Vereinsvorstand legt jährlich anlässlich der Mitgliederversammlung Rechenschaft ab über seine Tätigkeit sowie über die Verwendung der dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel.

Die Mitgliederversammlung entscheidet bei anstehenden Neuwahlen über die Zusammensetzung des Vereinsvorstandes.

Jedes Mitglied hat das Recht, sich bei Vorstandswahlen als Kandidat zur Verfügung zu stellen bzw. einen nach seiner Meinung geeigneten Kandidaten zur Wahl vorzuschlagen.

 

Wie lange dauert eine Mitgliedschaft?

Die Mitgliedschaft im Förderverein ist zunächst zeitlich nicht begrenzt. Eine Kündigung ist jederzeit mit 4-wöchiger Frist zum Ende des Kalenderjahres möglich.

 

Endet meine Mitgliedschaft automatisch, wenn meine Tochter/mein Sohn nicht mehr Schülerin/Schüler am ELO ist?

Die Mitgliedschaft im Förderverein ist unabhängig vom Besuch der Schule. Aus datenschutzrechtlichen Gründen kann/darf die Schulleitung dem Förderverein Abgänge von Schülerinnen und Schülern nicht mitteilen.

Eine Beendigung der Mitgliedschaft bedarf somit immer der schriftlichen Kündigung durch das jeweilige Mitglied.

 

Wie erfahre ich, was aus meinen Beiträgen/Spenden geworden ist?

Jedes Mitglied erhält jährlich eine Einladung zur Mitgliederversammlung. Anlässlich dieses Termins legt der Vorstand ausführlich Rechenschaft ab über seine Tätigkeit sowie über die Verwendung der ihm anvertrauten Vereinsgelder. Darüber hinaus kann sich jedes Mitglied im Internet über die vom Förderverein mitfinanzierten Projekte informieren.

 

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